NSU, Linke und was dann? Schon wieder steht der Inlandsgeheimdienst in der Kritik. Eine souveräne Demokratie darf sich diesen behördlichen Dauerskandal nicht länger leisten
Unding, absurd, unerträglich: Die Beobachtung von Abgeordneten der Linken durch den Verfassungsschutz ist auf breite Kritik gestoßen. Politiker äußern sich mal unmissverständlich, mal abwägend. Experten mischen sich ein. Und auch sonst weniger freundliche Kommentatoren springen der Partei zur Seite. Es kommt wahrlich nicht oft vor, dass Gregor Gysi und den seinen solch allgemeiner Beistand zuteil wird.
Man wird den Kitt für diese Front in den aktuellen Umständen suchen müssen: In den vergangenen Wochen hat das Agieren des Verfassungsschutzes im Fall der rechtsextremistischen Zwickauer Zelle die Skepsis gegenüber der Behörde stark anwachsen lassen. Außerdem wirft seit einiger Zeit die öffentliche Behandlung der Frühgeschic
2;hgeschichte der bundesdeutscher Sicherheitsbehörden neues Licht auf deren Geburtsfehler. Die flächendeckende Beobachtung fast einer halben Fraktion muss überdies auch von anderen Parteien als Angriff auf die freie Mandatsausübung verstanden werden, als eine skandalöse Unterhöhlung der Kontrollrechte des Parlaments sowieso. Und nicht zuletzt dürfte eine Rolle spielen, dass von den 27 Linken-Parlamentariern, für die sich der Verfassungsschutz besonders interessiert, die meisten zu den Reformern in der Partei gezählt werden – ob die Solidarität mit Vertretern vom linken Flügel genauso groß gewesen wäre?Andererseits: Die Beobachtung der Linken ist keine Neuigkeit. Ebenso wenig wie es die nun wiederholten Forderungen sind, die geheimdienstliche Bearbeitung einer Oppositionspartei einzustellen, der bei Wahlen Millionen Menschen ihre Stimme geben. Von Anfang an standen die PDS oder Teile der Partei auf dem Index der Kölner Behörde. Seit Jahren schon klagen (nicht nur) Politiker der Linken vor Gerichten gegen ihre Überwachung. Viel länger noch – ja, auch die alte Bundesrepublik hatte eine Geschichte – weisen Juristen auf den fragwürdigen Umgang des Bundesamtes mit Recht und Gesetz hin.Vor ein paar Jahren hatte die Linke im Bundestag einen Antrag mit dem Ziel eingebracht, die Beobachtung von Abgeordneten zu beenden. Die Initiative war seinerzeit mit den Stimmen der damals regierenden SPD abgelehnt worden. Nur die Grünen hatten, aus der Erfahrung eigener Betroffenheit und aus politischen Gründen den Geheimdiensten gegenüber skeptisch, dem Vorstoß zugestimmt. Als 2010 das Bundesverwaltungsgericht mit teils hanebüchener Begründung die Überwachung des Linken-Politikers Bodo Ramelow für zulässig erklärte (nicht jedoch die flächendeckende Überwachung einer ganzen Parlamentariergruppe!), forderten dann SPD und Grüne gemeinsam lautstark ein Stopp der Ausforschung und machten sich dafür stark, die gesetzlichen Grundlagen des Verfassungsschutzes zu überdenken.Passiert ist bisher: nichts. Die "Akte VS" ist so dick, wie man die Konsequenzen dünn nennen muss. Vom Celler Loch über die Lauschaffäre Traube bis zu den fassungslos machenden Kooperationen einiger Landesämter mit Neonazis – es war stets derselbe Zirkel der Folgenlosigkeit, der den Verfassungsschutz trotz Dauerskandals immer wieder aus der Schusslinie brachte: Der Aufdeckung folgt ein öffentlicher Aufschrei, dem Medienhype die thematische Ermüdung des Publikums, den kraftvollen Worten von Parteivertretern das Verglühen von Forderungen auf dem parlamentarischen Unterdeck.Vor anderthalb Jahren musste sich der Christ und Gewerkschafter Ramelow bescheinigen lassen, dass seine Überwachung durch den Inlandsgeheimdienst akzeptabel sei, obwohl er „selbst zwar keine eigenen verfassungsfeindlichen Aktivitäten“ entfalte, es aber womöglich solche Mitglieder seiner Partei gebe, über die man, Ramelow sozusagen benutzend, Erkenntnisse sammeln könne. Schon damals warnte der Grüne Volker Beck vor den Folgen derart falscher Geheimdienst-Prioritäten: „Das blockiert wichtige Ressourcen, die im Kampf gegen Neonazis“ benötigt würden.Er selbst ist das ProblemWelche Konsequenzen es haben kann, wenn auf die lautstarke Empörung nicht auch das Drehen an den politischen Stellschrauben folgt, wenn die parlamentarische Vertretung der res publica untätig bleibt gegen eine zur Unkontrollierbarkeit neigende Bürokratie – das ist gerade erst auf schreckliche Weise offenbar geworden. Mehr noch als die Überwachung der Linken verweist der Skandal um die Verstrickung der Verfassungsschützer in Bund und Ländern in den tödlichen Fall der Zwickauer Zelle darauf, dass die Kritik nicht länger in Sonderberatungen, Ausschüssen und Kontrollgremium zerredet werden darf. Sondern dass endlich einmal etwas geschieht, bevor Schlimmeres passiert.Das Problem sind nicht Fehler oder Pannen, es ist nicht eine leider, leider bedauerliche Abweichung eines sonst unverzichtbaren Dienstes. Und das Problem sind auch keineswegs jene Linken, denen die „freiheitlich-demokratische Grundordnung“ nicht das Ende aller Geschichte ist und für die der Kapitalismus im Grundgesetz keine Ewigkeitsgarantie hat.Das Problem ist der Verfassungsschutz selbst. Eine souveräne Demokratie braucht ein solches Amt nicht. Und sie kann es sich nicht leisten, erst noch weitere Gründe für dessen Abschaffung abzuwarten.