03.12.13 - Seit Beginn des Jahres 2012 können Beschäftigte nach 45 Versicherungsjahren mit Erreichen des 65. Lebensjahres ohne die sonst fälligen Abschläge in Rente gehen. Ab dem 1. Juli 2014 dürfen sie laut Koalitionsvertrag das bereits mit dem voll...
Mehr Text anzeigen